Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

News für Mandanten

Mit uns sind Sie immer bestens und kompetent beraten!
Inhalt

Einkommensteuerermäßigung

Werden geerbte Vermögensgegenstände veräußert, fällt nicht selten neben der Erbschaftsteuer auch Einkommensteuer an. § 35b Einkommensteuergesetz/EStG sieht hierfür auf Antrag eine Einkommensteuerermäßigung nach einem bestimmten Prozentsatz vor. Der Ermäßigung unterliegen dabei Einkünfte, die im betreffenden Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen (also innerhalb von fünf Jahren) als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Streitig war bisher, wann der Begünstigungszeitraum im Einzelfall beginnt.

BFH-Entscheidung

Der Bundesfinanzhof/BFH hat in einem Fall, betreffend die einkommensteuerpflichtige Veräußerung von Kommanditgesellschaftsbeteiligungen, entschieden, dass der maßgebliche Begünstigungszeitraum mit dem Tod des Erblassers beginnt (Urteil vom 28.11.2023, X R 20/21, veröffentlicht am 2.5.2024). Im Streitfall fand die Veräußerung sechs Jahre nach dem Erbfall statt, war also außerhalb des Begünstigungszeitraumes.

Doppelbelastung zulässig

Der BFH betonte in dem Urteil außerdem, dass eine Doppelbelastung von Erbschaftsteuer und Einkommensteuer weder den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt noch eine etwaige verfassungsrechtlich zu beachtende Belastungsgrenze überschreitet. Die Begünstigungsvorschrift greift im Übrigen nur bei Erbschaften, nicht bei Schenkungen.

Stand: 28. Juli 2024

Bild: Bussarin / stock.adobe.com

SE Steuerberatung GmbH & Co.KG SE Steuerberatung GmbH & Co.KG

SE Steuerberatung GmbH & Co.KG Niederlassung Fellbach

Steuerberatungsgesellschaft

Welfenstraße 19
70736 Fellbach
Deutschland


Fax +49 711 5714 - 150

SE Steuerberatung GmbH & Co.KG SE Steuerberatung GmbH & Co.KG

SE Steuerberatung GmbH & Co.KG Niederlassung Ditzingen

Steuerberatungsgesellschaft

Andreas-von-Renner-Platz 3
71254 Ditzingen
Deutschland


Fax +49 711 5714 - 499

S+E Wirtschaftsprüfung GmbH S+E Wirtschaftsprüfung GmbH

S+E Wirtschaftsprüfung GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Welfenstraße 19
70736 Fellbach
Deutschland


Fax +49 711 5714 - 150

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.