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Testamentsvollstreckung

Sorgen sie sich auch nach Ihrem Ableben für eine geordnete Vermögensverwaltung? Als Testamentsvollstrecker stehen wir Ihnen hierfür mit unserem Know-How zur Verfügung.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung anzuraten?

Es gibt Situationen, bei denen eine Testamentsvollstreckung anzuraten ist, wie z. B. im Fall von minderjährigen Erben oder bei zu erwartenden Auseinandersetzungen auf Grund der Erbregelung. Sprechen Sie mit uns über Ihre Fragen und Anliegen in Sachen Vermögensverwaltung nach Ihrem Tod. Wir beraten Sie gerne.

Unser Leistungsangebot:

  • Beratung bei der Nachfolgegestaltung
  • Planung des Generationenwechsels
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • steueroptimale Planung Unternehmensübergabe und -nachfolge
  • Berechnung der voraussichtlichen Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuerbelastung
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