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Zwischen Steuerrecht und allgemeinem Recht bestehen sehr oft Wechselwirkungen. Diesbezüglich seien beispielsweise die Umgestaltung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Kauf von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen oder die Unternehmensnachfolge erwähnt.

In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartner (Anwälte, Notare) können folgende Rechtsgebiete abgedeckt werden:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht/Eherecht
  • Gewerblicher Rechtschutz, Wettbewerbsrecht
  • Handels-, Gesellschafts-, Unternehmensrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Transportrecht
  • Versicherungsrecht
  • Zivilrecht
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